Das Erstgespräch ( sog. Psychotherapeutische Sprechstunde) findet nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt und dauert etwa 50 Minuten. Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen ausführlich zu schildern. Typische Inhalte des Erstgesprächs umfassen z.B. aktuelle Beschwerden und Problembereiche, die aktuelle Lebenssituation, Ihre Wünsche und Ziele und organisatorische Fragen. Seitens des Therapeuten dient das Erstgespräch dazu, einen ersten Eindruck zu gewinnen, zu klären, ob eine Indikation zu einer psychotherapeutischen Behandlung besteht und ob der Therapeut der richtige Ansprechpartner ist. Des Weiteren bietet das Erstgespräch die Möglichkeit zu prüfen, ob „die Chemie“ zwischen Ihnen und Behandler stimmt. Dies ist unserer Erfahrung nach eine notwenige Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie.
Im Anschluss an das Erstgespräch erfolgen bis zu 4 sogenannte Probesitzungen („Probatorische Sitzungen“). Diese dienen zunächst der genauen diagnostischen Abklärung, d.h. es findet eine ausführliche Exploration hinsichtlich aktueller Symptome sowie deren Verlauf, Entstehungsbedingungen und aufrechterhaltenden Faktoren statt. Auch evtl. bestehende weitere Problembereiche werden erfragt. Zudem stellte der Therapeut Fragen zur Lebensgeschichte des Patienten sowie zu positiven und negativen Bedingungen der aktuellen Lebenssituation. Darüber hinaus werden gemeinsam Therapieziele erarbeitet. Wie das Erstgespräch bieten auch die Probatorischen Stunden die Möglichkeit zu prüfen, ob eine gegenseitige offene und vertrauensvolle Atmosphäre besteht und ob sich sowohl Patient als auch Therapeut eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können.
Im Anschluss an die Probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt (sowohl bei Privatkassen als auch bei gesetzlichen Krankenkassen). Es besteht die Möglichkeit, eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie ( 60-80 Stunden) zu beantragen. Welche Therapie beantragt wird hängt sowohl von der Diagnose als auch vom Ausmaß der Symptomatik ab. Die Entscheidung welche Therapie beantragt wird, besprechen Patient und Therapeut im Rahmen der Probatorischen Stunden.
Unter Umständen ist eine Wartezeit nötig, bis die Kostenübernahme seitens der Krankenkasse bewilligt wird (in der Regel 2-6 Wochen).
Nach Bestätigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann die Therapie beginnen. Diese findet zu Beginn einmal wöchentlich statt, in weiterem Verlauf können die Abstände zwischen den Terminen größer werden. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Wenn möglich wird ein fester, wiederkehrender Termin vereinbart. Nach Ablauf der bewilligten Therapiestunden kann, wenn nötig, eine Verlängerung beantragt werden.
Kosten
Gesetzlich Versicherte können in meiner Praxis ohne Einschränkung behandelt werden. Voraussetzung ist hierbei das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Störung nach ICD10. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen. Bitte denken Sie daran, zu Beginn jeden Quartals Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen.
Private Kassen / Beihilfe
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung wird von den meisten privaten Krankenversicherungen und auch von den Beihilfestellen übernommen. Der Umfang der Therapie ist jedoch von den Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenkasse abhängig. Fragen Sie daher vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse nach, in welchem Umfang die Kosten für eine Verhaltenstherapie erstattet werden. Das Honorar für die private Krankenversicherung bzw. für Selbstzahler/innen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: 2,9 facher Satz – bei speziellen Anliegen mit besonderem Fachwissen berechne ich den 3,5 fachen Satz). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (2,9-facher Satz 126,80 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab. Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.
Selbstzahler
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern und die Behandlung kann ohne lange Wartezeiten beginnen. Die Kosten richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP 2,9-facher Satz).